Arbeitserlaubnis Georgien: Künftig ein “Muss” für Ausländer, die eine Firma haben

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Arbeitserlaubnis Georgien
by:Hallo Batumi September 17, 2025 0 Comments

Georgien verschärft ab März 2026 die Regeln für Arbeitserlaubnisse von Ausländern – Auch Aufenthaltsrecht betroffen

Arbeitserlaubnis Georgien – Bislang nicht wirklich notwendig. Georgien gilt seit vielen Jahren als eines der offensten Länder im postsowjetischen Raum, wenn es um die Aufnahme von ausländischen Fachkräften, Unternehmern und Selbständigen geht. Zahlreiche Investoren, Dienstleister und Freiberufler haben in Batumi, Tiflis oder Kutaisi den Schritt gewagt. Sie haben dort neue Lebens- und Arbeitsmodelle verwirklicht.

Mit Wirkung zum 1. März 2026 jedoch wird das Land einen entscheidenden Schritt gehen: Arbeitserlaubnisse für Ausländer werden verpflichtend eingeführt und mit einer engeren Verknüpfung zur Aufenthaltsgenehmigung versehen. Ziel dieser Reform ist es, das Arbeits- und Aufenthaltsrecht transparenter zu gestalten und stärker an internationale Standards anzupassen. Für ausländische Arbeitnehmer, Selbständige und Firmeninhaber bedeutet dies, dass sie ihre aktuelle Situation genau prüfen und gegebenenfalls anpassen müssen. (Quelle)

Die Arbeitserlaubnis Georgien wird also wichtig und sollte nicht vernachlässigt werden.

Arbeitserlaubnis Georgien: Bislang nicht notwendig

Bislang war es möglich, mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis oder auch auf Basis einer visumsfreien Einreise in Georgien eine Tätigkeit aufzunehmen. Ab März 2026 wird diese Praxis nicht mehr zulässig sein. Künftig ist die Arbeitserlaubnis das zentrale Dokument, ohne das weder Arbeitnehmer noch Selbständige noch Firmeninhaber einer Tätigkeit nachgehen dürfen. Der Antrag auf eine solche Erlaubnis muss im Regelfall durch den Arbeitgeber gestellt werden.

Wer hingegen selbständig ist oder als Gesellschafter-Geschäftsführer eine Firma in Georgien betreibt, muss den Antrag eigenständig einreichen. Besonders wichtig ist hierbei, dass die Arbeitserlaubnis nicht isoliert betrachtet werden darf. Sie bildet vielmehr die Grundlage, auf deren Basis anschließend eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitsbezug beantragt werden muss. Diese Genehmigung ist innerhalb einer kurzen Frist nach Erhalt der Arbeitserlaubnis einzuholen, in der Regel binnen zehn Kalendertagen. Das bedeutet, dass ein reibungsloser Ablauf der Antragskette zwingend erforderlich ist, um den rechtmäßigen Aufenthalt und die Arbeitsmöglichkeit zu sichern.

Früher genügte es für viele Europäer, eine Firma zu gründen, einmal im Jahr die Grenze zu überschreiten und wieder zurückzukehren. Schon konnte man in Georgien legal seiner selbständigen Tätigkeit nachgehen. Damit ist es nun endgültig vorbei. Vielleicht ist das sogar ein Glücksfall, denn so trennt sich die Spreu vom Weizen.

Aufpassen: Die Regeln wurden erweitert

Von den neuen Regelungen sind ausdrücklich auch jene Personen betroffen, die bislang glaubten, als Selbständige oder Unternehmensgründer nicht unter arbeitsrechtliche Vorschriften zu fallen. Das neue Gesetz macht unmissverständlich klar, dass auch diese Gruppen künftig eine Arbeitserlaubnis benötigen, um ihre Tätigkeit fortsetzen zu dürfen. Dies betrifft etwa Freiberufler im IT-Bereich, beratende Tätigkeiten, Künstler, aber auch Eigentümer von georgischen Gesellschaften, die in der Geschäftsführung aktiv sind. Für diese Gruppen ist die Besonderheit, dass nicht nur die bloße Tätigkeit zählt, sondern auch wirtschaftliche Kennzahlen eine Rolle spielen.

Wer als Selbständiger oder Firmeninhaber eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitsbezug, die sogenannte Work Residence Permit, beantragen möchte, muss bestimmte Umsatzgrenzen nachweisen. Diese Hürden dienen dem georgischen Staat als Nachweis dafür, dass die betreffende wirtschaftliche Tätigkeit einen realen Beitrag zum hiesigen Markt leistet und nicht lediglich zum formellen Erhalt eines Aufenthaltstitels betrieben wird.

Arbeitserlaubnis Georgien und der Zusammenhang mit dem Aufenthaltsrecht

Die Praxis der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass sich Georgien an klaren Zahlen orientiert, um die Seriosität und Nachhaltigkeit einer wirtschaftlichen Tätigkeit zu bewerten. So ist für die Erteilung einer Work Residence Permit ein jährlicher Mindestumsatz erforderlich. Dieser liegt derzeit bei etwa 50.000 georgischen Lari pro Jahr (umgerechnet rund 17.000 Euro), wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, deren ausländischer Inhaber eine Aufenthaltserlaubnis beantragen möchte. Wird diese Grenze nicht erreicht, besteht das Risiko, dass der Antrag abgelehnt wird.

Für Selbständige gelten ähnliche Kriterien: Auch hier muss durch Steuerunterlagen, Rechnungen oder Verträge glaubhaft nachgewiesen werden, dass ein stabiler Umsatz in dieser Größenordnung erzielt wird. Wer bereits über mehrere Jahre hinweg tätig ist, sollte sicherstellen, dass die Buchhaltung und die Steuererklärungen korrekt geführt wurden. Für neu gegründete Unternehmen gilt eine Übergangsphase, in der Prognosen und Verträge mit Kunden zur Untermauerung der wirtschaftlichen Aktivität herangezogen werden können.

Das Gesetz sieht eine Übergangszeit für diejenigen vor, die bereits vor dem Stichtag 1. März 2026 in Georgien tätig sind. Diese Personen haben bis zum 1. Januar 2027 Zeit, ihre Situation zu regularisieren und die erforderliche Arbeitserlaubnis nachzuholen. Danach ist ein Arbeiten ohne gültige Erlaubnis nicht mehr möglich. Dennoch ist es dringend angeraten, diese Frist nicht auszureizen, sondern frühzeitig tätig zu werden. Zum einen, weil die Bearbeitungsdauer bei den Behörden bis zu dreißig Tage betragen kann, zum anderen, weil es zu Beginn der neuen Regelung sehr wahrscheinlich zu einem hohen Antragsaufkommen und damit zu Verzögerungen kommen wird.

Die Verbindung zwischen Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsrecht

Ein entscheidender Punkt ist die enge Verbindung zwischen der Arbeitserlaubnis und der Aufenthaltsgenehmigung. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass nach der Erteilung der Arbeitserlaubnis unverzüglich ein Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitsbezug gestellt werden muss. Hierbei handelt es sich nicht um eine unverbindliche Empfehlung, sondern um eine rechtlich verbindliche Frist. Nach aktuellem Stand sind dafür lediglich zehn Kalendertage vorgesehen.

Wird diese Frist versäumt, kann dies zu erheblichen Problemen führen: Die erteilte Arbeitserlaubnis verliert dann faktisch ihren Wert, und der weitere Aufenthalt in Georgien könnte als nicht legal angesehen werden. Dies verdeutlicht, wie wichtig es ist, beide Anträge aufeinander abzustimmen. Wer die Arbeitserlaubnis erhält, sollte bereits alle Unterlagen für den anschließenden Aufenthaltstitel vorbereitet haben. Damit kann unmittelbar im Anschluss der zweite Antrag gestellt werden.

Die Reform ist nicht nur ein Formalakt, sondern wird von einer deutlichen Verschärfung der Kontrollmechanismen begleitet. Arbeitgeber, die Ausländer ohne gültige Arbeitserlaubnis beschäftigen, müssen mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Gleiches gilt für Selbständige oder Unternehmer, die ohne gültige Erlaubnis tätig sind. Wiederholte Verstöße können zu höheren Sanktionen führen und im schlimmsten Fall den Entzug einer bereits erteilten Aufenthaltsgenehmigung nach sich ziehen.

Für Investoren, die sich auf die bisher sehr liberale Praxis verlassen haben, ist dies ein Umdenken. Auch wenn Investorenvisa und spezielle Aufenthaltstitel für größere Kapitalanlagen weiterhin gesondert geregelt bleiben, gilt: Wer aktiv in der Firma mitarbeitet, sei es als Geschäftsführer oder Gesellschafter mit operativer Tätigkeit, fällt unter die neuen Vorschriften.

Firmen mit Kunden im Ausland

Besonders deutlich werden die neuen Regelungen am Beispiel jener Unternehmen, die in Georgien ansässig sind, deren Kunden sich jedoch überwiegend außerhalb des Landes befinden. Viele Beratungsfirmen, IT-Dienstleister oder Agenturen haben in den vergangenen Jahren Georgien als Standort gewählt, weil das Land günstige steuerliche Rahmenbedingungen bietet und eine hervorragende Anbindung sowohl an die Märkte Europas als auch an die Region des Schwarzen Meeres und Zentralasiens gewährleistet.

Für diese Unternehmen und deren Inhaber gilt künftig: Auch wenn die Leistungen an Kunden in Berlin, Wien oder Zürich erbracht werden, ist in Georgien eine gültige Arbeitserlaubnis erforderlich, sobald der Unternehmer oder die leitenden Angestellten hier ansässig sind und ihre Tätigkeit vom georgischen Boden aus erbringen.

Ein praktisches Beispiel wäre eine kleine Beratungsfirma, die ihren Sitz in Batumi hat, jedoch nahezu ausschließlich Mandanten in Deutschland betreut. Die Beratungsgespräche finden online statt, Rechnungen werden in Euro gestellt, und der Umsatz entsteht in Europa. Nach georgischem Recht jedoch handelt es sich eindeutig um eine selbständige Tätigkeit, die vom Staatsgebiet Georgiens aus ausgeübt wird. Somit unterliegt auch dieses Geschäftsmodell der neuen Pflicht zur Arbeitserlaubnis. Damit die anschließende Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, muss die Firma – oder der selbständige Berater – die geltenden Umsatzgrenzen nachweisen, in der Regel also mindestens 50.000 Lari pro Jahr.

Arbeitserlaubnis Georgien auch notwendig für Freiberufler

Ein anderes Szenario betrifft IT-Spezialisten, die als Freelancer von Georgien aus für internationale Kunden tätig sind. Auch wenn ihre Verträge ausschließlich mit Auftraggebern aus Europa bestehen, fällt ihre Tätigkeit unter die georgische Arbeitsgesetzgebung, sobald sie ihren Wohnsitz hier haben. Ohne eine Arbeitserlaubnis wird es künftig nicht möglich sein, diese Tätigkeit legal auszuüben. Wer bereits mehrere Kunden in der EU betreut, sollte daher frühzeitig sicherstellen, dass seine Buchführung transparent ist und dass die Umsätze, die ohnehin in Georgien versteuert werden, klar nachgewiesen werden können.

Auch für Unternehmer, die in Georgien eine Gesellschaft gegründet haben, diese jedoch überwiegend nutzen, um internationale Geschäfte abzuwickeln, gilt dasselbe. Selbst wenn die Firma nur als Plattform für Projekte im Ausland dient, ist die Arbeitserlaubnis Georgien für den Geschäftsführer erforderlich, sobald dieser von Georgien aus tätig ist. Selbst dann, wenn es nur so dargestellt wird. Hier ist es entscheidend, den Nachweis der wirtschaftlichen Aktivität professionell zu führen, da die Behörden im Rahmen der Erteilung einer Work Residence Permit insbesondere auf die Nachhaltigkeit und die reale Geschäftstätigkeit achten.

Beispiele:

Um die abstrakten Vorgaben besser greifbar zu machen, lohnt sich ein Blick auf realistische Szenarien aus der Praxis. Dabei wird deutlich, dass die Umsatzgrenze von rund 50.000 Lari pro Jahr (etwa 17.000 Euro) nicht nur eine formale Zahl ist, sondern das entscheidende Kriterium, ob eine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitsbezug erteilt wird oder nicht.

Nehmen wir zunächst den Fall eines IT-Freelancers, der in Batumi lebt und von dort aus Softwarelösungen für mittelständische Unternehmen in Deutschland entwickelt. Sein Jahresumsatz beträgt umgerechnet rund 60.000 Lari, was in Euro etwa 20.000 entspricht. Dieser Umsatz liegt klar oberhalb der gesetzlich vorgesehenen Grenze. In diesem Fall wird es in der Regel keine Schwierigkeiten geben: Die Steuerunterlagen, die Rechnungen an die deutschen Kunden sowie die Kontoauszüge reichen aus, um die wirtschaftliche Aktivität nachzuweisen. Der Antrag auf eine Arbeitserlaubnis wird erteilt, und im Anschluss kann die Aufenthaltsgenehmigung problemlos beantragt werden.

Ein zweites Beispiel zeigt, wie knapp es werden kann: Ein Berater im Bereich Marketing, ebenfalls mit Sitz in Georgien, betreut vor allem kleinere Kunden in Österreich und der Schweiz. Sein Umsatz beläuft sich auf etwa 45.000 Lari im Jahr, was etwas unterhalb der geforderten Grenze liegt. Hier droht die Gefahr, dass der Antrag auf die Work Residence Permit abgelehnt wird.

In der Praxis bedeutet dies, dass dieser Unternehmer entweder zusätzliche Aufträge akquirieren muss, um die Grenze zu erreichen, oder dass er alternative Aufenthaltstitel prüft, etwa über Investitionen oder durch andere spezielle Programme. Ohne entsprechende Nachweise bleibt das Risiko bestehen, dass die Behörden die wirtschaftliche Tragfähigkeit seiner Tätigkeit anzweifeln. Eine Arbeitserlaubnis Georgien, also das Recht dort zu arbeiten oder eine selbstständigen Tätigkeit nachzugehen, ist der erste Schritt. Ohne den kein Aufenthaltstitel mehr.

Eine kritische Schwelle

Besonders kritisch kann die Situation für frisch gegründete Firmen sein. Angenommen, ein ausländischer Unternehmer gründet in Tiflis eine kleine Beratungs-GmbH, deren Geschäftsmodell es ist, juristische Übersetzungen für deutsche Kanzleien anzufertigen. Im ersten Jahr erzielt die Firma lediglich 30.000 Lari Umsatz, da sie sich noch im Aufbau befindet. In diesem Fall werden die Behörden sehr genau prüfen, ob eine ernsthafte Geschäftstätigkeit vorliegt. Der Antrag kann zwar durch Verträge mit zukünftigen Kunden, Businesspläne oder Investitionsnachweise gestützt werden, doch ohne ein plausibles Konzept bleibt die Genehmigung ungewiss.

Dagegen zeigt ein viertes Beispiel, wie die Regelungen auch größeren Unternehmungen zugutekommen können. Ein Beratungsunternehmen mit Sitz in Batumi, das im Bereich Personalvermittlung für IT-Fachkräfte tätig ist, erwirtschaftet 200.000 Lari Jahresumsatz, wobei die Auftraggeber überwiegend aus Westeuropa stammen. In diesem Fall liegt der Umsatz weit über der Mindestgrenze, und auch mehrere Mitarbeiter können über die Arbeitserlaubnis in Verbindung mit der Aufenthaltsgenehmigung legalisiert werden. Hier zeigt sich, dass die neuen Regelungen vor allem darauf abzielen, zwischen substanzlosen Scheinfirmen und tatsächlich aktiven Unternehmen zu unterscheiden.

Arbeitserlaubnis Georgien: Den optimalsten und schnellsten Weg finden

Diese Beispiele machen deutlich, wie eng die Erteilung der neuen Arbeitserlaubnisse mit klaren wirtschaftlichen Kennzahlen verknüpft ist. Wer oberhalb der Grenze liegt, wird in aller Regel keine Probleme haben, wer knapp darunter bleibt, muss sich jedoch auf eine intensivere Prüfung einstellen oder Alternativen entwickeln. Wir sind darauf spezialisiert, unsere Mandanten durch genau diese Szenarien zu begleiten. Gemeinsam prüfen wir die vorhandenen Umsätze, die steuerlichen Nachweise und die Geschäftspläne.

Wir zeigen auf, welche Optimierungen möglich sind und welche alternativen Aufenthaltstitel in Betracht kommen, sollte die Umsatzgrenze im Einzelfall nicht erreicht werden. Unser Ziel ist stets, den optimalen und schnellsten Weg zu finden, sodass das Verfahren so reibungslos wie nötig verläuft und die rechtliche Grundlage für ein langfristig erfolgreiches Wirken in Georgien geschaffen wird.

Es ist wichtig zu betonen, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen in Georgien derzeit in einer Phase der Anpassung befinden. Neben der Einführung der Arbeitserlaubnispflicht ab März 2026 werden auch weitere Gesetzesänderungen diskutiert, die teilweise bereits in Kraft getreten sind oder sich in Vorbereitung befinden. Dazu gehören unter anderem Reformen im Aufenthaltsrecht, Anpassungen bei steuerlichen Regelungen für Unternehmer sowie eine genauere Definition von Tätigkeiten, die unter die Arbeitserlaubnispflicht fallen. Gerade weil diese Entwicklungen dynamisch verlaufen und Details sich im Laufe der nächsten Monate weiter konkretisieren werden, lohnt es sich, regelmäßig auf dem Laufenden zu bleiben.

Wir sind vor Ort und kennen das Recht

Wir beobachten diese Prozesse vor Ort sehr genau, stehen im direkten Austausch mit Behörden und Fachjuristen und informieren unsere Mandanten zeitnah über alle relevanten Neuerungen. Wer sich bereits jetzt vorbereitet, verschafft sich nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch einen deutlichen zeitlichen Vorsprung, sobald neue Bestimmungen verbindlich werden.

Es ist unbedingt sinnvoll, sich rechtzeitig um die neuen Regelungen zu kümmern, um den vollen Schutz zu genießen. Wer frühzeitig plant und vorbereitet ist, erspart sich böse Überraschungen – bis hin zur Aberkennung des Status.

Wir laden daher herzlich ein, regelmäßig auf unserer Seite vorbeizuschauen und unsere Informationskanäle zu nutzen. So stellen wir sicher, dass unsere Mandanten nicht nur auf die aktuelle Gesetzeslage reagieren, sondern proaktiv die besten Chancen für ihre persönliche und unternehmerische Zukunft in Georgien nutzen können. Eine Arbeitserlaubnis Georgien ist leicht zu bekommen, wenn man die Voraussetzungen und Wege kennt. Wir helfen gern dabei.

Arbeitserlaubnis Georgien und das neue Recht: Ein spekulativer Blick auf die Beweggründe

Auch wenn die offizielle Begründung für die Reform vor allem in der Anpassung an internationale Standards und der Schaffung von Transparenz liegt, darf man die tieferen Motive nicht außer Acht lassen. Georgien positioniert sich seit Jahren als dynamisches, wachsendes Land, das Investitionen anzieht und gleichzeitig ein hohes Maß an sozialer Stabilität bewahrt.

Mit der Einführung der verpflichtenden Arbeitserlaubnis sichert sich der Staat ab. Man möchte vermeiden, dass Georgien eines Tages, sollte es in Europa zu größeren politischen oder wirtschaftlichen Verwerfungen kommen, als unkontrolliertes Auffangbecken dient. Die neue Gesetzgebung stellt sicher, dass Aufenthaltsgenehmigungen gezielt nur denjenigen erteilt werden, die dem Land tatsächlich etwas bringen – sei es als Immobilieneigentümer, als Arbeitnehmer oder als selbständig tätige Unternehmer. Die Arbeitserlaubnis Georgien ist also ein notwendiges Hilfsmittel.

Zugleich wird damit ausgeschlossen, dass Personen in das Land kommen, die lediglich eine Belastung für das System darstellen könnten. Georgien will verhindern, dass sich Situationen entwickeln, wie sie derzeit in Deutschland und anderen europäischen Staaten sichtbar sind. (Dort wo erhebliche Ressourcen in Strukturen fließen, die weder Wohlstand mehren noch das System stabilisieren.) Stattdessen verfolgt Georgien einen klaren Kurs: Der Wohlstand, der hier in den vergangenen Jahren gewachsen ist, soll nicht in Kanäle abgeleitet werden, die das Land schwächen, sondern ausschließlich in solche, die die Entwicklung fördern. Mit dieser Haltung schützt Georgien nicht nur seine Gegenwart, sondern baut auch eine stabile Grundlage für die Zukunft.

Die bevorstehenden Änderungen zeigen deutlich, wie wichtig die Arbeitserlaubnis Georgien künftig sein wird. Wer in diesem Land arbeiten, investieren oder eine selbständige Tätigkeit ausüben möchte, wird nicht mehr an der Arbeitserlaubnis Georgien vorbeikommen. Sie ist der Schlüssel zu Rechtssicherheit, stabilen Zukunftsaussichten und einem legalen Aufenthalt. Sich frühzeitig mit den Voraussetzungen der Arbeitserlaubnis Georgien auseinanderzusetzen, bedeutet, auf der sicheren Seite zu stehen und die Chancen dieses dynamischen Landes voll auszuschöpfen.

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