Steuern in Georgien: Warum clevere Gründer trotzdem nicht alles selbst machen sollten

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Steuern in Georgien

Steuern in Georgien – ein Thema, das zunehmend die Aufmerksamkeit von Digitalnomaden, Influencern und Unternehmern auf sich zieht. Kein Wunder: Die Aussicht auf niedrige Steuerbelastung klingt verlockend, vor allem für jene, die ihre digitalen Einkünfte rechtlich sauber und effizient strukturieren möchten.

Ausgangspunkt für diesen Beitrag war – wie so oft – ein Praxisfall. Vergangene Woche trafen wir eine Gruppe junger, motivierter Gründer, die begeistert von den Gerüchten rund um das georgische Steuersystem ihren Weg in eine neue, steuerlich günstige Zukunft einschlagen wollten. Recherche? Klar. Gründung? Natürlich möglichst kostengünstig. Und genau hier begann das Problem.

Denn auch in Georgien gilt: You get what you pay for. Ein paar Klicks und ein vermeintlich günstiges Konstrukt später stand eine Unternehmensstruktur, die leider weder rechtlich sinnvoll noch steuerlich vorteilhaft war – aber hey, billig war’s. Das Resultat: Aufwand ohne Nutzen.

Damit Ihnen das nicht passiert, liefern wir im Folgenden einen kompakten Überblick über das georgische Steuersystem – verständlich, praxisnah und mit einem klaren Appell: Dieser Text ersetzt keine individuelle Beratung. Die richtige Struktur hängt immer vom Einzelfall ab. Dafür stehen wir mit erfahrenen Spezialisten bereit und begleiten Sie gerne mit Rat und Tat auf Ihrem Weg durch das georgische Steuerlabyrinth.

Georgien als steuerlicher Geheimtipp für Unternehmer und Freiberufler

Steuern in Georgien gelten für viele als eines der attraktivsten Systeme weltweit – besonders für Unternehmer, Expats und digitale Selbstständige. Das Land im Kaukasus setzt auf ein modernes Territorialprinzip: Besteuert wird grundsätzlich nur Einkommen aus georgischer Quelle. Ausländische Einkünfte, selbst Kapitalerträge, bleiben steuerfrei – und das auch bei regulärer Steueransässigkeit.

Für natürliche Personen liegt der Einkommenssteuersatz bei pauschal 20 %. Wer weniger als GEL 30.000 (rund 11.000 €) im Jahr verdient, zahlt sogar gar keine Einkommensteuer. Unternehmen profitieren von einem Körperschaftsteuersatz von 15 %, der erst bei tatsächlicher Gewinnausschüttung fällig wird – bekannt als estnisches Modell. Noch günstiger wird es mit dem Status als „International Company“ oder in einer der Freihandelszonen: Hier sinkt die Steuerlast auf 5 %, inklusive 0 % Quellensteuer auf Dividenden sowie vollständiger Befreiung von Vermögens- und Immobiliensteuern.

Freiberufler und Kleingewerbetreibende mit einem Jahresumsatz bis zu GEL 500.000 (etwa 180.000 €) können das Small-Business-Regime nutzen und zahlen lediglich 1–3 % auf ihren Umsatz – statt einer klassischen Einkommensteuer. Hinzu kommt: Es gibt keine Erbschafts-, Schenkungs- oder Vermögenssteuer. Auch Sozialabgaben entfallen für Selbstständige komplett.

Die Steueransässigkeit ergibt sich in der Regel bei einem Aufenthalt von über 183 Tagen pro Jahr oder über den speziellen Status für vermögende Privatpersonen (HNW). Dank eines Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland – in Kraft seit 2007, mit ergänzendem Protokoll ab 2015 – lassen sich steuerliche Konflikte bei Einkünften aus beiden Ländern vermeiden. Vergleichbare Abkommen existieren mit Österreich, der Schweiz und über 50 weiteren Staaten.

Im internationalen Vergleich steht Georgien damit sehr gut da. Während andere klassische Steueroasen wie Panama, Costa Rica oder die Philippinen geografisch deutlich weiter entfernt sind, punktet Georgien mit Nähe zu Europa, politischer Stabilität und hoher Rechtssicherheit. Territorialbesteuerung für Einzelpersonen ist in Europa praktisch nicht zu finden – mit Ausnahme eben dieses einen kleinen Landes zwischen Schwarzem Meer und Kaukasus.

Wichtig dabei: Das Territorialprinzip gilt in Georgien nur für natürliche Personen. Juristische Personen – also Unternehmen – werden grundsätzlich auf ihr weltweites Einkommen besteuert. Und auch bei Einzelpersonen gibt es einige Feinheiten zu beachten. Welche genau, das besprechen wir gleich. Vorab jedoch der wichtige Hinweis: Diese Darstellung ersetzt keine individuelle Prüfung. Ihre persönliche Situation kann entscheidend dafür sein, welche Struktur wirklich sinnvoll ist. Wir beraten Sie gern – individuell, fundiert und mit dem nötigen Know-how.

Mehr als niedrige Steuern: Was Georgien wirklich attraktiv macht

Steuern in Georgien sind nur ein Teil dessen, was das Land so interessant für Unternehmer, Investoren und Selbstständige macht. Viele Vorteile offenbaren sich erst auf den zweiten Blick – etwa der vollständige Verzicht auf Kapitalertrag-, Vermögens- oder Erbschaftssteuer. Ein weiteres, oft übersehenes Detail: Nach georgischem Freihandelsgesetz dürfen nationale Steuern (ausgenommen Verbrauchsteuern) nicht ohne ein Referendum erhöht werden. Das schafft langfristige Planungssicherheit.

Für vermögende Privatpersonen besonders spannend: Georgien bietet ein spezielles Programm für sogenannte „High Net Worth Individuals“ (mehr dazu später im Text). Auch das unterstreicht den unternehmerfreundlichen Kurs des Landes.

Geografisch liegt Georgien an der Ostküste des Schwarzen Meeres und bildet eine natürliche Brücke zwischen europäischen und asiatischen Märkten. Das Land zählt rund 3,7 Millionen Einwohner (Stand: 2022) und erstreckt sich über etwa 69.000 km². Es grenzt an Russland, die Türkei, Armenien und Aserbaidschan – und profitiert wirtschaftlich von dieser strategisch günstigen Lage.

Wirtschaftlich punktet Georgien mit niedrigen Löhnen, einer gut ausgebauten Infrastruktur, stabiler Politik und steuerlichen Anreizen. Kein Wunder also, dass sich immer mehr internationale Investoren dafür entscheiden, ihre Geschäftsaktivitäten dorthin zu verlagern. Unterstützt wird das durch bilaterale Investitionsabkommen mit derzeit 32 Staaten (Stand: 2020), darunter auch Deutschland.

Im Gesamtbild zeigt sich Georgien als ausgesprochen unternehmensfreundlich: niedrige Steuerlast, einfache Aufenthaltsmöglichkeiten, eine offene Migrationspolitik und effiziente Bürokratie. Der Begriff „Steuerparadies“ fällt häufig – fachlich korrekter wäre jedoch: Niedrigsteuerland mit durchdachtem Regelsystem.

Auch internationale Rankings bestätigen das. Im Jahr 2019 belegte Georgien laut Weltbank Platz 24 der besten Länder für wirtschaftliches Handeln – noch vor der Schweiz. Gründe dafür sind unter anderem die vollständige Steuerbefreiung für kleinere Offshore-Firmen (bis GEL 30.000), massive Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen unter GEL 100.000 sowie die Existenz mehrerer Freihandelszonen im Land. In derselben Erhebung lag Georgien sogar auf Platz 6 weltweit, wenn es darum geht, ein Unternehmen zu gründen.

Doch auch hier gilt: So attraktiv das System wirkt – pauschale Aussagen helfen nicht weiter. Die tatsächliche Steuerlast hängt maßgeblich von der konkreten Gestaltung Ihrer Einkünfte und Aktivitäten ab. Sprechen Sie deshalb frühzeitig mit Experten. Wir unterstützen Sie gern dabei, die für Ihre Situation passende Lösung zu finden – rechtssicher, effizient und mit Weitblick.

Steuern in Georgien: Das Territorialprinzip – aber bitte richtig verstehen

Ein wichtiger Punkt vorweg: Das Territorialprinzip bei den Steuern in Georgien wird oft missverstanden – mit möglicherweise teuren Folgen. Denn: Nicht alle aus dem Ausland stammenden Einkünfte sind automatisch steuerfrei. Steuerfrei bzw. Null Steuern in Georgien belegt bleiben in der Regel passive Einkünfte wie Renten, Lizenzgebühren oder Dividenden – vorausgesetzt, sie stammen nicht aus Vermögen oder Unternehmen, die faktisch von Georgien aus geführt werden.

Wird die tatsächliche Leistung hingegen in Georgien erbracht – also zum Beispiel als Freelancer, Berater oder Agentur – gilt diese Tätigkeit als lokal ausgeübt. Damit unterliegt das Einkommen grundsätzlich der georgischen Besteuerung. Die gute Nachricht: In vielen Fällen lässt sich die reguläre Einkommensteuer von 20 % deutlich reduzieren – auf 3 % oder sogar 1 %. Wie genau das funktioniert, klären wir weiter unten.

Auch für Unternehmen gilt: Der reguläre Körperschaftsteuersatz von 15 % lässt sich je nach Struktur und Standort spürbar senken – teilweise sogar auf 0 %. Auch hierzu folgen weiter unten die Details.

Unterm Strich bleibt: Georgien ist steuerlich weiterhin hochinteressant – für Unternehmer, Investoren, Gründer, digitale Nomaden und sogar für Ruheständler. Selbst im ungünstigsten Fall, in dem Einkommen nicht völlig steuerfrei bleibt, bewegen sich die Steuersätze in einem ausgesprochen unternehmerfreundlichen Rahmen.

Trotzdem – und gerade deshalb – gilt auch hier: Nicht jedes Geschäftsmodell passt automatisch ins System. Und nicht jede Idee spart wirklich Steuern. Deshalb empfehlen wir dringend, individuelle Strukturen immer im Vorfeld professionell prüfen zu lassen. Unsere Experten unterstützen Sie gern dabei, steuerlich wie rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben – transparent, zielgerichtet und lösungsorientiert.

Steuern in Georgien: So funktioniert das georgische System – und wie Sie es richtig nutzen

Im internationalen Vergleich ist das System der Steuern in Georgien nicht nur schlank, sondern auch effektiv. Die Regeln sind einfacher als in vielen anderen Ländern – und es gibt legale Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen sich die regulären Steuersätze deutlich senken lassen. Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen profitieren davon.

Das Körperschaftsteuersystem: Besteuert wird erst bei Ausschüttung

Seit 2017 gilt in Georgien ein reformiertes Körperschaftsteuermodell. Der Clou: Gewinne bleiben so lange steuerfrei, bis sie tatsächlich ausgeschüttet werden. Anders als in klassischen Steuersystemen wird nicht auf das laufende Jahresergebnis besteuert, sondern ausschließlich auf konkrete Transaktionen. Damit sind Steuern in Georgien tatsächlich sehr attraktiv, vor allem, wenn man sie vermeiden kann.

Das bedeutet konkret: Ein Standardsteuersatz von 15 % fällt nur auf folgende Vorgänge an:

  • Ausschüttung von Gewinnen
  • Ausgaben ohne wirtschaftlichen Bezug
  • Unentgeltliche Zuwendungen
  • Repräsentationskosten, die 1 % des Umsatzes (bzw. der höheren Vergleichsgröße aus Vorjahr) überschreiten

Für viele Unternehmen ist das ein erheblicher Vorteil in puncto Liquidität und Steuerplanung.

Sonderregelungen für Unternehmen – legal Steuern sparen

Neben dem Grundmodell existieren verschiedene steuerliche Sonderzonen und Statusmodelle, die gezielt bestimmte Branchen oder Unternehmensformen entlasten:


a) Industrie-Freizonen (Free Industrial Zones):
In den Städten Poti (Hafen), Kutaisi und Tiflis angesiedelt, bieten diese Zonen vollständige Steuerfreiheit für dort registrierte Unternehmen – mit Ausnahme der Einkommensteuer (20 %) auf Mitarbeitergehälter. Auch ausgeschüttete Gewinne bleiben hier zu 100 % steuerfrei.


b) Virtual Zone (für IT-Unternehmen):
Juristische Personen im IT-Bereich, die als „Virtual Zone Entity“ registriert sind, zahlen 0 % Körperschaftsteuer, 0 % Mehrwertsteuer und nur 5 % auf Dividenden – vorausgesetzt, sie erfüllen die spezifischen Anforderungen.


c) International Company Status:
IT- oder BPO-Unternehmen, die diesen Status erhalten, profitieren von:
5 % Körperschaftsteuer (nur bei Ausschüttung)
0 % Dividendensteuer
5 % Quellensteuer auf lokale Gehälter (statt 20 %)
0 % Immobiliensteuer auf für Geschäftszwecke genutzte Immobilien (mit Ausnahme unbebauter Grundstücke)
Diese Programme eröffnen hochinteressante Perspektiven – besonders für digital arbeitende Unternehmen mit internationaler Kundschaft.


Wichtig ist aber: Die genauen Voraussetzungen, um diese Vorteile nutzen zu können, sind komplex und zum Teil eng gefasst. Deshalb gilt auch hier zur Optimierung Ihrer Steuern in Georgien: Lassen Sie sich im Vorfeld individuell beraten, um die beste Fallgestaltung für den konkreten Einzelfall zu erreichen. Unsere Fachleute analysieren gemeinsam mit Ihnen, welche Struktur sinnvoll ist, welche Sonderregelung greift – und wie Sie die Vorteile des georgischen Systems rechtssicher nutzen können.

Steuerliche Optionen für Einzelpersonen in Georgien

Wenn es um Steuern in Georgien geht, profitieren auch natürliche Personen von attraktiven Regelungen – vorausgesetzt, sie kennen die Bedingungen und nutzen die passenden Modelle. Dabei gibt es verschiedene Wege, wie sich Privatpersonen, Selbstständige und digitale Nomaden steuerlich effizient aufstellen können.

Steuerliche Ansässigkeit: Wann ist man in Georgien steuerpflichtig?

Als steuerlich ansässig gilt in Georgien, wer sich innerhalb eines beliebigen 12-Monats-Zeitraums, der im laufenden Steuerjahr endet, mindestens 183 Tage im Land aufhält. Dieser Status wird jährlich neu bewertet. Wichtig: Die Tage eines früheren Steuerjahres zählen nicht für das Folgejahr mit.

Grundsätzlich gilt für aktive Einkommen der reguläre Steuersatz von 20 %. Passive Einkünfte wie Lizenzgebühren können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.

A) Kleinunternehmen („Small Business Status“)

Freelancer und Selbstständige mit einem Jahresumsatz von bis zu GEL 500.000 (ca. 185.000 €) können sich als Kleinunternehmen registrieren lassen. Sie zahlen dann:

  • 1% auf den Umsatz bis zur Grenze von GEL 500.000
  • 3%, sobald diese Grenze überschritten wird

Achtung: Wird die Umsatzgrenze in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, erlischt der Kleinunternehmerstatus. Einkommen ist monatlich zu melden und zu versteuern – jeweils bis zum 15. des Folgemonats. Rückwirkende Anwendung ist ausgeschlossen.

B) Kleinstunternehmen („Micro Business Status“)

Für Einzelpersonen mit einem Umsatz unter GEL 30.000 pro Jahr (ca. 10.000 €) und ohne Angestellte besteht die Möglichkeit der vollständigen Steuerbefreiung auf Geschäftseinkommen – ebenfalls nach Registrierung.

C) Gründung einer LLC (Limited Liability Company)

Wer die Umsatzgrenzen überschreitet oder nicht unter die zulässigen Tätigkeiten der Kleinregelungen fällt, sollte eine LLC in Betracht ziehen. Diese bietet mehrere Vorteile:

  • Steueraufschub: Gewinne werden erst bei Ausschüttung besteuert (15 %), nicht wenn sie im Unternehmen bleiben – dank des estnischen Modells. Investitionen oder Rücklagen bleiben steuerfrei.
  • Betriebsausgaben absetzbar: Im Gegensatz zu natürlichen Personen, die 20 % auf das Bruttoeinkommen zahlen, kann eine LLC geschäftsbezogene Kosten geltend machen – z. B. Büro, Reisen, Tools.
  • Haftungsbegrenzung: Im Fall einer Klage haften Gesellschafter nur mit dem Firmenvermögen, nicht mit ihrem Privatvermögen.

Die Gründung dauert meist nur 1–2 Werktage und ist mit überschaubarem Aufwand möglich.

D) High Net Worth Individuals (HNW)

Wer über ein Jahreseinkommen von mehr als GEL 200.000 (ca. 75.000 €) oder ein Vermögen von über GEL 3 Mio. (ca. 1,1 Mio. €) verfügt, kann den Status als High Net Worth Individual beantragen – auch ohne physischen Aufenthalt in Georgien.

Vorteile:

  • Kein 183-Tage-Aufenthalt nötig
  • Zugang zu den Steuervorteilen Georgiens
  • Möglichkeit, weltweit Steuerrisiken zu reduzieren – sofern die steuerliche Situation in anderen Ländern beachtet wird

Geeignet ist dieses Modell u. a. für:

  • Digitale Nomaden ohne festen Wohnsitz
  • Personen, die spät im Jahr nach Georgien kommen und für das laufende Steuerjahr Ansässigkeit benötigen

Wichtig: Steuerliche Ansässigkeit in Georgien bedeutet nicht automatisch Steuerfreiheit in anderen Ländern. Andere Staaten können abhängig von lokalen Regeln weiterhin Steuerpflichten auslösen – etwa durch physische Präsenz, Betriebsstätten oder wirtschaftliche Aktivitäten. Deshalb ist eine individuelle Beratung mit Fachleuten in jedem betroffenen Land dringend zu empfehlen.

Voraussetzungen für das HNW-Programm:

  • Nachweis über Vermögen oder Einkommen wie oben genannt
  • Entweder georgische Aufenthaltsgenehmigung, Personalausweis oder ein dokumentiertes Jahreseinkommen von mindestens GEL 25.000 aus georgischer Quelle
  • Jährliche Neubeantragung mit vollständiger Dokumentation im betreffenden Steuerjahr

Georgien bietet eine Vielzahl steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten für Einzelpersonen – vom Kleinstunternehmen über die LLC bis hin zur steuerlichen Ansässigkeit für vermögende Privatpersonen. Mit der richtigen Struktur lassen sich damit nicht nur lokale Einkünfte effizient versteuern, sondern auch strategisch Einkommen aus Hochsteuerländern wie Deutschland verlagern. Wer seine Leistungen etwa von Georgien aus erbringt und die steuerliche Substanz sauber dokumentiert – also wirtschaftlich nachvollziehbar in Georgien tätig ist – kann unter bestimmten Voraussetzungen den steuerpflichtigen Gewinn aus Deutschland herausnehmen und ins georgische Steuersystem überführen. Das bedeutet: Einkünfte, die in Deutschland mit bis zu 45 % besteuert würden, lassen sich auf legalem Weg auf 1–3 % senken – oder bleiben bei geschickter Strukturierung sogar vollständig steuerfrei.

Solche Modelle setzen jedoch fundiertes Wissen, exakte Planung und die Einhaltung sämtlicher rechtlicher Vorgaben voraus. Denn jedes dieser Steuerregime – ob Kleinstunternehmen, LLC oder HNW-Status – bringt eigene Regeln, Grenzen und Nachweispflichten mit sich. Deshalb gilt: Prüfen Sie sorgfältig, welche Option für Ihre individuelle Situation die sinnvollste und zugleich rechtlich belastbare ist. Steuern in Georgien zahlen kann bedeuten, eine Menge zu sparen im direkten Vergleich zu Deutschland.

Unsere Spezialisten stehen Ihnen dabei gern zur Seite – persönlich, vertraulich und mit klarem Blick auf Ihre wirtschaftlichen Ziele. Ob Beratung zur optimalen Struktur, Standortwahl, steuerlichen Ansässigkeit oder konkreten Verlagerungsszenarien: Wir unterstützen Sie ganzheitlich – mit Weitblick, Fachkompetenz und Handschlagqualität.

Ruhestand in Georgien: Natur, Ruhe – und steuerlich attraktiv

Für deutsche Rentner ist Georgien längst kein Geheimtipp mehr, sondern eine echte Alternative zu den klassischen Auswanderungsländern. Das milde Klima, die niedrigen Lebenshaltungskosten und die beeindruckende Natur machen das Land im Kaukasus besonders attraktiv für alle, die ihren Ruhestand entspannt und finanziell überschaubar verbringen möchten.

Oft übersehen, liegt Georgien strategisch günstig zwischen Europa und Asien, östlich des Schwarzen Meeres. Das Land bietet nicht nur faszinierende Berglandschaften, Tropfsteinhöhlen und dichte Wälder, sondern auch ein hohes Maß an Sicherheit, Gastfreundschaft und politischer Stabilität.

Einreise und Aufenthalt

Wer nur bis zu einem Jahr in Georgien bleiben möchte, benötigt kein Visum. Für eine dauerhafte Auswanderung ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich – die sogenannte Residence Permit. Die Grundlage dafür ist ein Visum der Kategorie D, das sich in jeder größeren Stadt unkompliziert in einer Public Service Hall beantragen lässt. Hier stehen wir natürlich aktiv zur Seite und begleiten zuverlässig bei den Formalitäten. 

Deutsche Rente im Ausland: problemlos auch in Georgien

Die deutsche Rente kann ohne Weiteres nach Georgien überwiesen werden. Zuständig für Fragen rund um die Besteuerung von Auslandspensionen ist das Finanzamt Neubrandenburg, das auf beschränkt steuerpflichtige Rentner im Ausland spezialisiert ist. Wichtig zu wissen: Zwischen Deutschland und Georgien besteht ein gültiges Doppelbesteuerungsabkommen, das eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte verhindert. Steuern in Georgien sind also keine Belastung bei richtiger Gestaltung.

Lebenshaltungskosten: Ruhestand mit Spielraum

Im Vergleich zu Deutschland sind die Lebenshaltungskosten in Georgien deutlich niedriger (Siehe Numbeo). Gerade bei Lebensmitteln, Restaurantbesuchen oder Dienstleistungen zeigt sich das Preisniveau oft um 70–85 % günstiger. Mit einer durchschnittlichen deutschen Rente lässt sich ein komfortabler Lebensstandard erzielen – besonders außerhalb der Hauptstadt Tiflis. Auch deswegen erfreut sich Batumi am Schwarzen Meer einer solchen Aufmerksamkeit und Beliebtheit. 

Steuern in Georgien für Rentner

Für viele Rentner gilt: Ihre Renteneinkünfte aus Deutschland fallen unter die Regelungen für passives Einkommen – und können somit steuerfrei bleiben, sofern sie als natürliche Person in Georgien ansässig sind und die Voraussetzungen des Territorialprinzips erfüllen. Dennoch ist die individuelle Prüfung entscheidend, da z. B. zusätzliches Einkommen oder andere Vermögensverhältnisse Einfluss auf die Besteuerung haben können.

Unser Rat für die Optimierung der Steuern in Georgien als Rentner: Georgien bietet nicht nur Unternehmern, sondern auch Rentnern echte Vorteile – steuerlich, wirtschaftlich und kulturell. Doch auch hier gilt: Jedes Einkommen, jede Lebenssituation ist individuell. Lassen Sie sich unbedingt persönlich beraten, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen. Wir unterstützen Sie gern mit unserer Erfahrung und unserem Netzwerk vor Ort.

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